die Grundregeln unserer Arbeit.
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Aufträge und Arbeiten: Umzug, Haushaltsauflösung, Transport und Hilfe im und ums Haus. Sie legen fest, was Sie von DURA erwarten können und was wir von Ihnen als Auftraggeber erwarten.
Fassung 1.0 · Zuletzt geändert: 11. Juni 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge und Verträge von DURA. Abweichungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Mit der Auftragserteilung, der Zustimmung zu einem Angebot oder der Unterzeichnung eines Arbeitsscheins nimmt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
Angebote und Richtpreise beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Angebot gilt für den darin genannten Zeitraum, oder für 30 Tage, wenn kein Zeitraum genannt ist.
Weicht die tatsächliche Lage von den gemachten Angaben ab (zum Beispiel mehr Volumen, eine höhere Etage, schlechtere Zugänglichkeit, ein längerer Trageweg oder Mehrarbeit), darf DURA den Preis verhältnismäßig anpassen. Mehrarbeit, die sich während des Auftrags als notwendig erweist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Preise verstehen sich in Euro. Für Privatkunden sind sie inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben; für Geschäftskunden ohne Mehrwertsteuer.
Bei Arbeiten mit drei oder mehr Mitarbeitern gilt eine Mindestabnahme von vier (4) Stunden pro Auftrag.
Ein reibungsloser, schadenfreier Auftrag steht und fällt mit der Vorbereitung des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt daher dafür und sichert zu, dass:
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, gehen die Folgen (darunter Verzögerung, Mehrkosten und Schäden) zu seinen Lasten und auf sein Risiko.
DURA führt die Arbeit nach bestem Wissen und handwerklichem Können aus. DURA schuldet ein Bemühen, keinen bestimmten Erfolg, es sei denn, ein konkretes Ergebnis wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Genannte Zeiten und Dauern sind Richtwerte und gelten nie als starre Frist. DURA darf die Arbeit ganz oder teilweise durch eigene Mitarbeiter oder durch selbstständige Handwerker ausführen lassen.
DURA haftet nur für unmittelbare Schäden, die die direkte und nachweisbare Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens DURA sind. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet DURA nicht für:
Soweit DURA haftet, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer von DURA im betreffenden Fall auszahlt, oder, wenn keine Zahlung erfolgt, höchstens auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags.
Sichtbare Schäden müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten gemeldet und auf dem Arbeitsschein vermerkt werden. Andere Schäden sind DURA so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Arbeit, schriftlich und ausführlich zu melden. Bei verspäteter Meldung entfällt ein Anspruch auf Ersatz, weil DURA den Schaden dann nicht mehr untersuchen kann.
Zusätzlich zum Vorstehenden gilt für Auflösungen und Nachlassarbeiten:
Der Auftraggeber stellt DURA von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der ausgeführten Arbeit frei, soweit diese Ansprüche auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
Bei höherer Gewalt (etwa extremem Wetter, Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Panne oder behördlichen Maßnahmen) darf DURA die Arbeit aussetzen oder neu ansetzen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Ersatz entsteht. Bereits entstandene Kosten dürfen berechnet werden.
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, oder, wenn die Arbeit vor Ort ausgeführt wird, sofort nach Abschluss. Für bestimmte Leistungen können Vorkasse oder eine Anzahlung verlangt werden.
Bei verspäteter Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet gesetzliche Zinsen zuzüglich außergerichtlicher Beitreibungskosten. DURA darf die Arbeit oder die Lieferung aussetzen, solange nicht vollständig gezahlt ist.
Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, darf DURA bereits entstandene Kosten und die reservierte Kapazität berechnen. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin dürfen bis zu 50 % des Auftragsbetrags berechnet werden, innerhalb von 24 Stunden bis zu 100 %.
Beschwerden über die Arbeit sind DURA so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage danach, schriftlich und deutlich beschrieben einzureichen, über info@duraservices.nl. Eine Beschwerde setzt die Zahlungspflicht nicht aus. DURA antwortet innerhalb einer angemessenen Frist.
Auf alle Verträge und auf diese Bedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Noord-Nederland vorgelegt, es sei denn, das Gesetz weist zwingend ein anderes Gericht zu.
DURA darf diese Bedingungen von Zeit zu Zeit anpassen. Die aktuelle Fassung steht immer auf dieser Seite, mit dem Datum der letzten Änderung oben. Für einen laufenden Auftrag gilt die Fassung, die bei der Auftragsbestätigung in Kraft war.
Fragen zu diesen Bedingungen? Rufen Sie an unter +31 6 11 11 78 10 oder schreiben Sie an info@duraservices.nl.